Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufige Fragen / Sie können als Unternehmer insbesondere folgende Vorsteuerbeträge abziehen:
Adresse (URL): http://www.finanzamt-ibbenbueren.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/21_ust.php
Sie sind als Unternehmer grundsätzlich berechtigt, die Vorsteuer aus einer ordnungsgemäßen Rechnung abzuziehen (vgl. dazu die Frage "Welche Angaben müssen meine Rechnungen enthalten?"), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Zu beachten ist: Mit der geleisteten Anzahlung kann die Vorsteuer bei vorliegender Rechnung bereits vor Ausführung der Leistung abgezogen werden.