Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Bei welcher Behörde erhalte ich Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Zwecke bzw. für allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen?
Adresse (URL): http://www.finanzamt-ibbenbueren.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/11_ust.php
In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen die zuständigen Landesbehörden, die Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung für kulturelle Zwecke (§ 4 Nr. 20 UStG) bzw. für allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG) ausstellen.
Die Bezirksregierung erteilt eine Bescheinigung für kulturelle Zwecke nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG, wenn die jeweilige Einrichtung die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt, wie eine entsprechend begünstigte Einrichtung der öffentlichen Hand.
Die Bezirksregierung erteilt eine Bescheinigung für allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, wenn die jeweilige Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine Prüfung vorbereitet, die vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegen istWelche Bezirksregierung ist für mich zuständig ? ![[WWW]](../../../../allgemein/images/symbol_www.gif)