Kann die IdNr. auch bei Zahlungen an das Finanzamt verwendet werden?
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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Ibbenbüren

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Kann die IdNr. auch bei Zahlungen an das Finanzamt verwendet werden?.


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Kann die IdNr. auch bei Zahlungen an das Finanzamt verwendet werden?

Grundsätzlich kann bei Zahlungen auch die IdNr. verwendet werden, jedoch auch in diesem Fall nur für die Einkommensteuer. Für einen Übergangszeitraum soll die Steuernummer mit angegeben werden. Falls ein Überweisungsträger von der Finanzverwaltung übersandt wird, ist dieser zu verwenden. Im Fall von Online-Banking sind die Angaben aus dem Überweisungsträger zu übernehmen.