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Gilt die Entfernungspauschale nur bei Benutzung eines PKW?.


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5. Gilt die Entfernungspauschale nur bei Benutzung eines PKW?

Seit 2001 gilt die Entfernungspauschale unabhängig davon, welches Verkehrsmittel man benutzt. Auch Fußgänger und Radfahrer fallen unter die Regelung.

Werden die Fahrten jedoch nicht mit einem PKW zurückgelegt, gilt die Besonderheit, dass max. 4.500 Euro als Werbungskosten abzugsfähig sind. Soweit dieser Betrag bereits ausgeschöpft wurde, wirkt sich das Urteil zur Änderung bei der Entfernungspauschale nicht aus.