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Ausbildung im mittleren Dienst

17.03.08

NRW bildet wieder im mittleren Dienst aus.

Nach sieben Jahren stellt die NRW-Finanzverwaltung wieder Auszubildende im mittleren Dienst ein. Bereits Ende August werden 100 Steueranwärterinnen und -anwärter ihre Ausbildung beginnen. In 2009 und 2010 werden jeweils für das Jahr weitere 200 Ausbildungsplätze angeboten.


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Finanzministerium NRW

NRW bildet wieder im mittleren Dienst aus

Düsseldorf, den 17.03.08

500 Auszubildende bis 2010

Nach sieben Jahren stellt die NRW-Finanzverwaltung wieder Auszubildende im mittleren Dienst ein. Bereits Ende August werden 100 Steueranwärterinnen und -anwärter ihre Ausbildung beginnen. In 2009 und 2010 werden jeweils für das Jahr weitere 200 Ausbildungsplätze angeboten. Damit schafft die Landesregierung für Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem mittleren Bildungsabschluss wieder ein attraktives Ausbildungsangebot.

Nach heutiger Einschätzung wird die Finanzverwaltung sowohl gegenwärtig als auch zukünftig nicht auf neue gut qualifizierte Beschäftigte im mittleren Dienst verzichten können. Seit 2001 wurden für die Steuerverwaltung keine Nachwuchskräfte für den mittleren Dienst mehr eingestellt. Das Ausbildungsangebot entfiel, weil nach damaliger Auffassung der Ausbau der Informations- und Kommunikationstechnik sowie organisatorische Änderungen innerhalb der Finanzämter die Tätigkeiten innerhalb dieser Laufbahn entbehrlich machen würden. Diese Erwartungen haben sich aber nur teilweise erfüllt. Auch in Zukunft werden viele Prozesse personell und nicht rechnergestützt abgewickelt werden müssen.

Derzeit sind etwa 10.200 Beschäftigte im mittleren Dienst angestellt. Ohne Neueinstellungen würde sich ihre Zahl bis zum Jahr 2018 würde allein aufgrund von Altersabgängen um fast 25 Prozent (ca. 2.300) reduzieren. Mit der Schaffung von 500 Ausbildungsplätzen bis 2010 reagiert das Finanzministerium frühzeitig auf möglicherweise entstehende personelle Engpässe und steuert dieser Entwicklung entgegen.

Einsatzbereiche im mittleren Dienst

Für Beschäftigte des mittleren Dienstes gibt es vielfältige und dauerhafte Einsatzmöglichkeiten. Ihr Haupteinsatzgebiet bleibt der Veranlagungsbereich. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten in den Bewertungsstellen, den KFZ-Steuerstellen und in einem Teil der Lohnsteueraußenprüfungsstellen.

Zweijährige Ausbildung mit Theorie und Praxis

Während der zweijährigen Ausbildungszeit mit dem Abschluss zur Finanzwirtin/ Finanzwirt wechseln sich Theorie und Praxis ab („Duale Ausbildung“). Der theoretische Ausbildungsteil umfasst zum einen steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Lerninhalte; zum anderen lernen die Auszubildenden auch moderne Risikomanagement- und Controllingsysteme anzuwenden sind. Die berufspraktische Ausbildung erfolgt in einem Finanzamt, wo das erlernte Wissen in der Praxis angewendet wird.