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14.03.07
Kabinett beschließt weitere Einzelheiten zu PEM
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Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 14.03.07
Kabinett beschließt weitere Einzelheiten zu PEM
Pressekonferenz am 14. März 2007
Finanzminister Dr. Helmut Linssen zum Personaleinsatzmanagement
Es gilt das gesprochene Wort!
Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung Maßnahmen beschlossen, die den Abbau von kw-Vermerken unterstützen, beschleunigen und damit den Stellenabbau schneller vorantreiben werden. Mit Beschluss vom Dezember letzten Jahres hatte das Kabinett das Finanzministerium beauftragt, Konzepte zu so genannten fluktuationsbeschleunigenden Maßnahmen zu erarbeiten.
I. Personalkosten müssen sinken
Das strukturelle Defizit des Landeshaushalts werden wir nur in den Griff bekommen, wenn wir die Personalkosten stabilisieren und möglichst schnell reduzieren. Mit dem Personaleinsatzmanagement geht die Landesregierung dieses Problem umfassend an, in dem wir den internen Arbeitsmarkt ordnen und neu organisieren.
Bisher gibt es lediglich ressortbezogene Arbeitsmärkte, aber keinen landesweiten Arbeitsmarkt. Es fehlt eine ressortübergreifende Transparenz; Arbeits- und Leistungspotentiale der Beschäftigten werden in allen Fällen nicht ausreichend genutzt; freie Stellen werden oft auf dem freien Markt vergeben, anstatt sie mit Beschäftigten aus anderen Ressorts zu besetzen, deren Stellen künftig wegfallen können. Das werden wir mit dem Personaleinsatzmanagement ändern.
Ausgangspunkt für ein zielorientiertes Personaleinsatzmanagement sind die kw-Vermerke. Bis 2010 will die Landesregierung 12.000 kw-Vermerke abbauen. Die kw-Vermerke ergeben sich unter anderem durch Arbeitszeitverlängerung, durch den Einsatz von IT sowie durch Arbeitsorganisationsuntersuchungen.
Personalisierung von kw-Vermerken
Kw-Vermerke wurden bisher überwiegend pauschal ausgebracht und erledigten sich in der Regel durch natürliche Fluktuation. Diesen Prozess will die Landesregierung schneller organisieren. Deswegen muss in einem ersten Schritt genau bestimmt werden, in welchen Bereichen zukünftig weniger Personal gebraucht wird. Es wird Aufgabe der Ressorts sein, durch organisatorische Entscheidungen diesen Bedarf festzulegen. Steht fest, welche konkreten Stellen betroffen sind, müssen die Ressorts bestimmen, welche Beschäftigten in das Landesamt für Personaleinsatzmanagement zu versetzen sind. Damit werden bisher abstrakt ausgebrachte kw-Vermerke personalisiert. Die Zuordnung der kw-Vermerke auf einzelne Stellen wird ausschließlich von den Ressorts durchgeführt, weil es sich um eine rein in ihre Personal- und Organisationshoheit fallende Angelegenheit handelt. Es gilt das in der Verfassung verankerte Ressortprinzip.
Anreize gelten nur für Beschäftigte im PEM
Dass es die Landesregierung mit ihrem Konsolidierungskurs ernst meint, hat sie mittlerweile deutlich gemacht. Die Landesregierung hält auch an ihrem Ziel fest, den Haushalt nachhaltig zu sanieren. Dies schaffen wir nur, wenn wir die kw-Vermerke zügig und vor allem schneller als bisher abbauen. Dazu bedarf es bestimmter Anreize für die Beschäftigen.
Die beschlossenen Anreizsysteme werden nicht für alle Beschäftigten des Landes gelten. Sie sind untrennbar mit dem Personaleinsatzmanagement verbunden und können nur in diesem Rahmen angewandt werden. Mit den Anreizen will die Landesregierung es vor allem älteren Beschäftigten ermöglichen, frühzeitig den öffentlichen Dienst zu verlassen. Dies wird sich auch auf die Altersstruktur der Beschäftigten im PEM auswirken zu Gunsten der Jüngeren.
II. Die Anreize im Einzelnen
II.1 Anreize für Beamte
Wird eine Behörde ganz aufgelöst, können Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Sie erhalten in diesem Fall für zunächst drei Monate ihre vollen Bezüge; danach für bis zu drei Jahre ein erhöhtes Ruhegehalt in Höhe von fast 72 Prozent aus der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe und schließlich ihr erdientes Ruhegehalt entsprechend der persönlichen Dienstzeit. Dieses Modell hat das Land Niedersachsen in der Vergangenheit ebenfalls eröffnet und damit großen Zuspruch bei lebensälteren Beamten erzielt.
Neu ist eine spezielle Regelung für Landesbeamte, die auf ihren Antrag hin in den vorgezogenen Ruhestand wechseln wollen. Hier ist nur die Realisierung eines Stellenabbaus Voraussetzung, weitere besondere Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Der Betroffene erhält seine bis zu diesem Zeitpunkt erworbene Versorgung, allerdings abzüglich des Abschlags von 10,8 %, wie er für vorzeitige Zurruhesetzung inhaltsgleich zu der rentenversicherungsrechtlichen Regelung von den Ansprüchen abgezogen wird.
Beurlaubungen gelten für Beamte, die in die Privatwirtschaft wechseln. Um ihnen die Entscheidung zu erleichtern, soll ihnen Sonderurlaub gewährt werden. Solange sie nicht endgültig aus dem Dienstverhältnis ausscheiden wollen, wird ihnen die Möglichkeit eröffnet, in den öffentlichen Dienst zurückzukehren. Dabei soll die Zeit des Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge keine Auswirkungen auf die Pensionszahlungen haben und als ruhegehaltfähige Dienstjahre anerkannt werden.
II.2 Anreize für Tarifbeschäftigte: Abfindungsprämien
Abfindungsregelungen für Angestellte gab es in Nordrhein-Westfalen bereits bis Ende 2004. Die Landesregierung hat sich grundsätzlich entschieden, eine Abfindungsregelung wieder einzuführen. Eine Neuauflage sollte sich an der Regelung in Hessen orientieren.
Die Tarifbeschäftigten erhalten dort für jedes volle Jahr der Beschäftigung eine Prämie von 75 Prozent eines Monatsgehaltes, höchstens allerdings 50.000 Euro.
II.3 Anreize für Beamte und Angestellte
Die Altersteilzeit ist für die Beschäftigten attraktiv. Beschäftigte, die einen Antrag auf Altersteilzeit stellen, müssen 55 Jahre oder älter sein. Bei der Altersteilzeit reduziert sich die Arbeitszeit auf die Hälfte und die Beschäftigten erhalten rund 83 % ihrer bisherigen Nettobezüge. Sie vermeiden zusätzlich die Abschläge, die bei einer vorzeitigen Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses ansonsten anfallen würden.
Flexibilitätsprämie
Flexibilitätsprämien können gezahlt werden, um Beschäftigten die Entscheidung für eine neue Stelle zu erleichtern. Dies gilt im Einzelfall für Entscheidungen, die mit besonderen Erschwernissen verbunden sind. Erhebliche Belastungen sind zum Beispiel
Die Höhe der Prämie wird noch festzulegen sein unter Berücksichtigung der Haushaltssituation.
II.4 Anreize führen nicht zu zusätzlichen Kosten
Die Anreizsysteme werden keine zusätzlichen Kosten verursachen; zum einen weil sie ausschließlich auf die Beschäftigten des Personaleinsatzmanagement beschränkt sind, zum anderen weil der mit dem beschleunigten Stellenabbau in der Landesverwaltung verbundene Einspareffekt die Ausgaben für die Anreize übersteigen wird.
III. Schluss
Die vorgestellten Maßnahmen sind in der öffentlichen Verwaltung nicht neu, wie ein Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt. Sie werden auch in der privaten Wirtschaft angewandt, um eine dauerhafte Reduzierung der Personalkosten zu erzielen. Eines will ich aber auch hinzufügen: Die Anreizsysteme sind nicht zwingend ein Instrument der persönlichen Lebensplanung. Sie dienen vor allem dem Ziel, den Stellenabbau zu beschleunigen. Deshalb werden sie auch ausschließlich Rahmen des Personaleinsatzmanagements angeboten. Nur so ist sichergestellt, dass sie zielgerichtet eingesetzt werden.